ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- & GESCHÄFTSBEDINGUNGENBEDINGUNGEN
per 14.05.2019
1. Geltungsbereich der allgemeinen Verkaufs-, Liefer- & Geschäftsbedingungen:
a) Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe und
Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
b) Änderungen, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Form und der Bestätigung durch vertretungsbefugte Organe unserer Gesellschaften.
c) Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird ausdrücklich widersprochen; diese
werden nicht Vertragsinhalt.
d) Sollten einzelne Punkte dieser allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Anstelle solcher Bestimmungen gilt eine gültige
Bestimmung vereinbart, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
2. Vertragsabschluss
a) Sämtliche Verträge mit unseren Kunden werden erst durch unsere schriftlichen oder
fernschriftlichen Aufträgen wirksam, bis dahin sind unsere Angebote unverbindlich und
freibleibend. Auftragsabweichungen werden innerhalb von vier Wochen nach Eingang der
Bestellung in schriftlicher Form mitgeteilt. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum
Teil anzunehmen.
b) Die allgemeinen Verkaufs-, Liefer- & Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren
Rechtsgeschäfte, die wir mit den Kunden schließen.
3. Warenabholung, Warenlieferung:
a) Die Waren sind vom Kunden oder einem von ihn beauftragten Transportunternehmer am
vereinbarten Abholtermin abzuholen. Die Warenverladung wird an Arbeitstagen von Montag bis
Donnerstag zwischen 8:00 und 16:30, Freitag 8:00 und 12:00 vorgenommen. Für die Verladung eines
kompletten LKWs muss der Kunde bzw. sein Transporteur zusätzlich eine halbe Stunde vor
Verladeschluss eintreffen. Eine Verladung außerhalb der angeführten Zeiten ist nur nach
Vereinbarung mit dem zuständigen Vertriebsmitarbeiter möglich. Für den Fall einer
verspäteten Abholung hat der Kunde ein Lagerentgelt zu entrichten.
b) Sofern dies schriftlich vereinbart wurde, ist der Kunde auch zu Teilabholungen zu vereinbarten
Abholterminen verpflichtet.
c) Eine angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Auftragseinganges und – falls
technische Unterlagen, Material, Hilfsstoffe oder Werkzeug vom Kunden beizustellen oder
Anzahlungen zu leisten sind – mit deren Eingang bei uns. Wird die Lieferzeit überschritten,
wird der Kunde über die Lieferverspätung und deren Gründe informiert.
d) Durch von uns nicht verschuldete und nicht zu vertretende Umstände, durch welche
die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware übergemäß erschwert oder vorübergehend
unmöglich wird und zwar sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten, entbinden uns für die
Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung, wobei der Kunde darüber
informiert wird. Zu einer Nachlieferung der auf Grund der vorübergehenden Behinderung nicht
gelieferten Waren sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Der Kunde ist in einem solchen
Fall der Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen,
vom Vertrag zurückzutreten.
e) Die Warenübernahme ist vom Kunden mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein oder
der CMR zu bestätigen.
KUHN CENTER AUSTRIA GmbH
Hafnerstraße 1, 4702 Wallern an der Trattnach
4. Preise:
a) Den von uns angebotenen Preisen liegt die derzeit gültige Preisliste der KUHN CENTER AUSTRIA
GmbH zu Grunde. Preisauskünfte sind bei Mitarbeitern der KUHN CENTER AUSTRIA GmbH erhältlich. Mit
Auftragserteilung stimmt der Kunde diesen zu. Zu den Preisen kommt die jeweils
gesetzlich gültige Umsatzsteuer hinzu. Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem
Liefertermin (bei Abrufaufträgen ist der vereinbarte Zeitraum der jeweiligen Teillieferung
maßgebend) ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, behalten wir uns für den Fall der Erhöhung
der vorgenannten Preise eine Erhöhung der Lieferpreise in angemessenem Verhältnis vor, über welche
der Kunde im vorhinein informiert wird.
b) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk.
c) Die Kosten Transportversicherung und die Transportkosten selbst, sind im Kaufpreis nicht
inkludiert und sind vom Käufer zu tragen, falls im Kaufvertrag nicht anders geregelt.
d) Angaben in Preislisten, Katalogen, Prospekten und sonstigen Druckschriften sowie Maß-,
Gewichts- und Leistungsangaben in Zeichnungen sind unverbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben
vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht grundlegend geändert wird und die Änderung für den
Kunden zumutbar ist.
e) An von uns gefertigten Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u. ä. Unterlagen sowie an Werkzeugen,
die für den Auftrag gefertigt werden, behalten wir uns das uneingeschränkte Eigentumsrecht vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
5. Gefahrentragung:
a) Wir haben unsere Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Ware im Werk zur Abholung
für den Kunden, oder dessen Transporteur, bereitgestellt ist. Mit der Bereitstellung zur
Abholung, am vereinbarten Liefertag, geht die Gefahr für eine Beschädigung der Ware auf den Kunden
über.
6. Gewährleistung:
a) Die Mangelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens aber 14 Werktage
nach Erhalt der Ware, schriftlich oder durch die vom Hersteller vorgegebenen
Gewährleistungsantragsformularen, unter genauer Beschreibung, geltend gemacht werden.
b) Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung
unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich geltend gemacht werden.
c) Vom Kunden geltend gemachte Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens drei Monate nach
Erhalt der Ware.
d) Wenn die in der Bedienungsanleitung oder sonstigen vom Hersteller oder Verkäufer mündlich oder
schriftlich gegebenen Vorschriften über Behandlung und Bedienung der Ware nicht befolgt wurden oder
wenn Änderungen am Liefergegenstand vom Kunden oder dritter Seite vorgenommen
werden, hat der Kunde für daraus resultierende Mängel keinen Anspruch auf Gewährleistung.
e) Dem Kunden steht kein Anspruch auf Gewährleistung für Schäden zu, die aus der
Verwendung von Anschlussgeräten und Fremdteilen, die von uns nicht ausdrücklich als geeignet
zugelassen sind, resultieren.
f) Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung
unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach unserer Wahl und entweder durch uns oder in unserer
Verantwortung durch einen Dritten durch Nachbesserung, Austausch eines Teiles oder Ersatzlieferung.
Entscheiden wir uns für eine Nachbesserung, ist der Kunde verpflichtet, den mangelhaften Teil
an den für den Kunden örtlich zuständigen KUHN CENTER AUSTRIA GmbH.-Partner zu übergeben.
g) Die durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten
werden durch die Garantie-/Gewährleistungsvorgaben des jeweiligen Herstellers geregelt.
7. Zahlungsbedingungen und Preise:
a) Alle Preisangaben sind unverbindlich, sie gelten für Lieferungen ab Werk bzw. ab Lager ohne
Verpackung, falls nicht anders vereinbart.
b) Zahlungen sind entsprechend den getroffenen Vereinbarungen am Domizil des Verkäufers
fristgerecht zu leisten. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsziele werden 14% Verzugszinsen
p.a. verrechnet.
c) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
d) Eine Kompensation wird ausdrücklich ausgeschlossen.
e) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir zur Lieferung bestellter Ware
bis zur vollständigen Bezahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet.
f) Bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden (z.B. Scheck- und
Wechselproteste), einem Wechsel in den Eigentumsverhältnissen des Kunden, Auflösung des
Unternehmens des Kunden oder Tod des Kunden sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte
Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde oder sein Rechtsnachfolger diese
Art der Geschäftsabwicklung ab, sind wir berechtigt, von noch nicht durchgeführten
Lieferungen zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung
aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Zinsen,
Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, vor. Vor Übergang
des Eigentums ist der Kunde – sofern nicht unsere ausdrückliche Zustimmung erteilt wird –
nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu veräußern, zu verändern, zu verarbeiten oder einzubauen.
9. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen:
Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, gegenüber uns, unseren gesetzlichen Vertretern,
Erfüllungsgehilfen und ArbeitnehmerInnen, sind – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen, auf
alle Fälle aber, wenn sie auf nur leichter Fahrlässigkeit beruhen.
Dazu gehören auch Mangelfolgeschäden, Verzögerungsschäden und etwaige
Schäden wegen Konstruktionsfehlern.
10. Kommissionswaren:
Der Abnehmer von Kommissionswaren hat für die Unbescheidenheit und Werterhaltung der
Kommissionsware zu sorgen (Lagerung unter Dach, keine Aufkleber, kein Gebrauch, etc.) und
den Verkauf der Kommissionsware unverzüglich dem Eigentümer zu melden.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
dem Kunden geschlossenen Verträgen, gilt das für Grieskirchen sachlich zuständige Landesgericht
Wels. Wir sind berechtigt, auch das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Auf die
Rechtsbeziehung mit dem Kunden ist ausschließlich österreichisches, materielles Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
12. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht
Der Besteller erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag personenbezogenen
Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automatisiert gespeichert und verarbeitet
werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse
bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann
als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten gemäß DSGVO Art. 6
Abs. (1) lit b zur Vertragserfüllung oder vorvertraglicher Maßnahmen verarbeiten und
an von uns mit der Durchführung des
Auftrages beauftragte Dritte übermitteln, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.